Allgemeine Verkaufsbedingungen
1.1 Für die Zwecke dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten die folgenden Begriffsbestimmungen;
Käufer: die Partei, die die Bestellung erteilt.
Verkäufer: Aquafil Spa, und/oder die von ihr kontrollierten und/oder an ihr beteiligtes Unternehmen.
Allgemeine Bedingungen: die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen, die die Bedingungen der einzelnen Verträge enthalten.
Bestellung: Auftrag zum Kauf von Produkten, den der Käufer dem Verkäufer direkt oder über seinen Vertreter erteilt.
Auftragsbestätigung: Dokument, das der Verkäufer dem Käufer nach Abschluss des Verfahrens zur Identifizierung des Produkts zusendet und das den Produktcode, die Menge, den Preis, die Lieferbedingungen und die Zahlungsbedingungen enthält.
Vertrag: die Vereinbarung zwischen den Parteien, die nach der Zusendung der Auftragsbestätigung an den Käufer oder in einer anderen gesetzlich vorgesehenen Form abgeschlossen wird.
Parteien: Käufer und Verkäufer zusammen.
Produkt(e): alle Produktlinien und Dienstleistungen, die durch den Produktcode in der Auftragsbestätigung identifiziert werden.
Produktcode: Identifizierungscode des Produkts, der vom Verkäufer nach Eingang der Bestellung zugewiesen und in der Auftragsbestätigung angegeben wird.
Technisches Datenblatt: vom Verkäufer auf Anfrage des Käufers zur Verfügung gestelltes grundlegendes technisches Informationsdokument, das die technischen Produktmerkmale enthält.
ARTIKEL 2: ANWENDUNGSBEREICH
2.1 Diese Allgemeinen Bedingungen gelten für alle Lieferungen, die die in diesen Definitionen genannten, vom Verkäufer vertriebenen und mit dem Produktcode gekennzeichneten Produkte zum Gegenstand haben.
2.2 Die Allgemeinen Bedingungen sind auf der Website www.aquafil.com veröffentlicht und können dort eingesehen werden. Sie gelten daher auch ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Käufers auch durch schlüssiges Verhalten als dem Käufer bekannt und von diesem akzeptiert.
2.3 Die Allgemeinen Bedingungen können von den Parteien nur schriftlich abbedungen oder geändert werden. Bei Abweichung oder Änderung einzelner Allgemeiner Geschäftsbedingungen gelten die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die nicht abweichenden oder geänderten Vertragsbedingungen.
2.4 Allgemeine Einkaufsbedingungen des Käufers gelten nicht, auch nicht teilweise, es sei denn, sie werden vom Verkäufer ausdrücklich schriftlich anerkannt.
ARTIKEL 3: VERFAHREN
3.1 Die Bestellung erfolgt durch den Käufer direkt an den Verkäufer und/oder durch seine Vertreter.
3.2 Nach Erhalt der Bestellung sendet der Verkäufer die Auftragsbestätigung direkt und/oder über seine Vertreter an den Käufer.
3.3 Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Auftragsbestätigung an den Käufer absendet. Die Bestellung ist für den Verkäufer erst nach Absendung der Auftragsbestätigung bindend.
3.4 Änderungen des Vertrages nach dessen Abschluss sind nur gültig, wenn sie von den Parteien schriftlich vereinbart wurden.
ARTIKEL 4: LIEFERUNG
4.1 Die vom Käufer in der Bestellung angegebenen Lieferfristen gelten nur als Richtwerte, während die vom Verkäufer in der Auftragsbestätigung angegebenen Lieferfristen maßgeblich sind. Die vom Verkäufer in der Auftragsbestätigung angegebenen Lieferfristen sind für den Verkäufer niemals bindend und haben niemals den Wert einer wesentlichen Bedingung.
4.2 Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, einschließlich Folgeschäden und/oder Schäden jeglicher Art, die dem Käufer infolge einer verspäteten oder nicht fristgerechten Lieferung der Produkte entstehen. Der Käufer hat daher keinen Anspruch auf Ersatz von Schäden, einschließlich Folgeschäden und/oder Schäden jeglicher Art, die sich aus einer verspäteten oder nicht fristgerechten Lieferung ergeben. Eine Vertragsstrafe wegen verspäteter Lieferung kann nicht geltend gemacht werden.
4.3 Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum des Zustandekommens des Vertrages, wie in Art. 3 („Verfahren“) beschrieben, oder mit dem verschiedenen Datum, das in der Auftragsbestätigung angegeben ist.
4.4 Im Falle von Änderungen am Produkt, die von den Parteien nach Vertragsabschluss und während der Ausführung des Vertrags vereinbart werden, verlängert sich die Lieferfrist automatisch um den angemessenen Zeitraum, der nach dem Ermessen des Verkäufers für die Durchführung der Änderungen erforderlich ist.
ARTIKEL 5: AUSSETZUNG DER VERTRAGSERFÜLLUNG
5.1 Der Verkäufer ist berechtigt, die Erfüllung des Vertrages auszusetzen, wenn die finanzielle Lage des Käufers, auch im Hinblick auf die Beurteilung des Versicherungsrisikos, so geworden ist, dass die Erbringung der Gegenleistung offensichtlich gefährdet ist, es sei denn, der Käufer leistet eine nach dem Ermessen des Verkäufers angemessene Sicherheit.
5.2 Der Verkäufer ist berechtigt, die Erfüllung des Vertrages auszusetzen, bis der Käufer eine nach dem Ermessen des Verkäufers angemessene Sicherheit für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag geleistet hat, wenn einer oder mehrere der folgenden Umstände eintreten:
- für den Fall, dass der Käufer die Anforderungen des Verkäufers zur ordnungsgemäßen Ausführung der Bestellung nicht erfüllt;
- für den Fall, dass der Käufer seiner Verpflichtung zur Zahlung des fälligen Betrags als Vorauszahlung nicht nachkommt oder seine Verpflichtung zur Zahlung eines der vereinbarten Zahlungstermine nicht einhält oder die vereinbarten Sicherheiten nicht innerhalb der vereinbarten Frist stellt, auch in Bezug auf andere Lieferungen;
- für den Fall, dass der Käufer sich in einem Insolvenzverfahren befindet, nicht in der Lage ist, seine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Dritten zu erfüllen, oder ein Konkurs- oder ähnliches Verfahren eingeleitet wird.
ARTIKEL 6: BEDINGUNGEN FÜR DIE LIEFERUNG DER WAREN
6.1 Die Lieferung der Produkte an den Käufer erfolgt „ex works“ (ab Werk) am Sitz des Verkäufers, sofern die Parteien nicht in der Auftragsbestätigung und/oder der Rechnung eine andere INCOTERM-Klausel, gemäß der zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrags geltenden Fassung der internationalen Normen vereinbart haben.
6.2 Der Verkäufer haftet nicht für direkten oder indirekten Schaden, der sich aus Lieferverzögerungen, Unterbrechungen oder der teilweisen oder vollständigen Einstellung der Lieferung ergibt.
6.3 Die Menge der zu liefernde Produkte entspricht der in der Auftragsbestätigung des Verkäufers angegebenen Menge. Eine Toleranz von 5 % mehr oder weniger in Bezug auf das Handelsgewicht der bestellten und/oder bestätigten Produkte ist ausdrücklich zulässig. Das Gewicht der gelieferten und in Rechnung gestellten Produkte wird gegebenenfalls gemäß den BISFA-Normen bestimmt.
6.4 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, in einem der Rechnung beigefügten Dokument Art und Menge des Verpackungsmaterials anzugeben, das sein Eigentum bleibt. Diese Materialien werden dem Käufer kostenlos und vorübergehend zur Verfügung gestellt und müssen vom Käufer innerhalb von 60 Tagen nach Lieferung der Produkte zur Abholung bereitgestellt werden. Werden sie nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist zur Abholung bereitgestellt, so hat der Verkäufer das Recht, dem Käufer die Kosten für diese Materialien in Rechnung zu stellen.
ARTIKEL 7: EIGENTUMSVORBEHALT
7.1 Jeder Verkauf erfolgt unter Vorbehalt des Eigentums.
7.2 Das Eigentum an den Waren geht erst dann auf den Käufer über, wenn der Käufer jede vereinbarte Ratenzahlung geleistet hat, um den Gesamtpreis zu bezahlen, und das Eigentum wird gemäß INCOTERMS übertragen, wobei der Käufer das volle Risiko trägt.
7.3 Der Käufer ist berechtigt, die gelieferte Ware zu verarbeiten oder zu veräußern. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm jedoch nicht gestattet. In diesem Fall steht dem Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis zum Wert der gelieferten Ware zu. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache
gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Ware. Der Käufer ist berechtigt, über die Produkte zu verfügen. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ausgeschlossen.
7.4 Im Falle der Insolvenz ermächtigt der Käufer den Verkäufer, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zurückzunehmen.
ARTIKEL 8: PREISE
8.1 Die in der Auftragsbestätigung genannten Preise gelten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
8.2 Die Preise verstehen sich stets in der in der Auftragsbestätigung genannten Währung und zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gegebenenfalls geltenden Umsatzsteuer.
ARTIKEL 9: RECHNUNGSSTELLUNG
9.1 Die Zahlungsfrist beträgt 30 (dreißig) Tage ab Rechnungsdatum in der darin angegebenen Währung, sofern in der Auftragsbestätigung und/oder Rechnung nichts anderes angegeben ist.
9.2 Die Zahlung ist auf die Weise zu leisten, die spätestens auf der Rechnung ausdrücklich angegeben ist.
9.3 Die Entgegennahme von Zahlungen, die nicht den vereinbarten Zahlungsbedingungen entsprechen, gilt nur als Entgegennahme und nicht als Verzicht auf das Recht, bei späteren Zahlungen die strikte Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen zu fordern.
9.4 Die Annahme der Produkte gilt als vollständig bestätigt, wenn keine spezifischen und dokumentierten Einwände gegen eine Rechnung erhoben werden.
ARTIKEL 10: ZAHLUNG DER RECHNUNGEN
10.1 Zahlungen sind direkt am Geschäftssitz des Verkäufers innerhalb der in der Auftragsbestätigung und/oder Rechnung angegebenen Fristen und in der dort angegebenen Weise zu leisten.
10.2 Die Zahlungen sind auch dann innerhalb der vereinbarten Fristen fällig, wenn das Produkt verspätet eintrifft oder während des Transports ganz oder teilweise beschädigt wird oder verloren geht oder wenn das Produkt dem Käufer zur Verfügung gestellt und von diesem nicht abgeholt wird.
10.3 Der Verkäufer hat das Recht, den Käufer zur sofortigen Zahlung aller Beträge aufzufordern und den Vertrag als aufgelöst zu betrachten, wenn die Zahlung auch nur einer Rechnung verspätet und/oder nicht und/oder nur teilweise zu den vereinbarten Fälligkeitsterminen erfolgt. Im Falle einer nicht fristgerechten Zahlung werden dem Käufer die gesetzlich vorgeschriebenen Verzugszinsen und die gesetzlich vorgeschriebenen Kosten für die Eintreibung der Forderung in Rechnung gestellt. Die Geltendmachung weiterer Zinsen und Schadenersatzansprüche bleibt hiervon unberührt.
10.4 Etwaige Zahlungen an Handelsvertreter, Bevollmächtigte, kaufmännische Angestellte usw. gelten nicht als Erfüllung der Verpflichtung des Käufers zur Zahlung des Preises.
10.5 Der Käufer ist nicht berechtigt, die Zahlung von Rechnungen aus irgendeinem Grund auszusetzen und/oder aufzuschieben, auch nicht im Falle von Streitigkeiten und/oder Reklamationen in Bezug auf eine eventuelle Nichtübereinstimmung der gelieferten Produkte.
10.6 Der Käufer ist ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht berechtigt, seine aus dem Vertrag resultierende Zahlungsverpflichtungen mit etwaigen Forderungen gegenüber dem Verkäufer zu verrechnen.
ARTIKEL 11: PRODUKTGEWÄHRLEISTUNG
11.1 Die Gewährleistung des Verkäufers beschränkt sich auf das Produkt in seinem ursprünglichen, unverarbeiteten Zustand, bei ordnungsgemäßer Lagerung und auf die Übereinstimmung des Produkts mit den technischen Spezifikationen, die im technischen Datenblatt des Produktcodes angegeben sind. Der Verkäufer ist nicht verantwortlich für die Verarbeitung und/oder Verwendung des Produkts durch den Käufer, der auf der Grundlage seiner eigenen Produktionskenntnisse selbst entscheidet, ob das Produkt für das Verfahren/die Verwendung geeignet ist, für das/die es vom Käufer vorgesehen ist.
11.2 Der Verkäufer gewährt dem Käufer eine Produktgarantie von 6 Monaten ab Lieferung des Produkts gemäß den geltenden INCOTERMS, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Käufer ist verpflichtet, das Produkt bei Lieferung auf Übereinstimmung mit dem entsprechenden technischen Datenblatt zu überprüfen.
11.3 Der Käufer verliert seine Gewährleistungsrechte, wenn er die Nichtübereinstimmung des Produktes nicht innerhalb von 8 (acht) Tagen nach Lieferung, bei nicht offensichtlichen Mängeln innerhalb von 8 (acht) Tagen nach Entdeckung, schriftlich anzeigt.
11.4 Die ordnungsgemäße Ausübung des Gewährleistungsrechts setzt voraus, dass der Käufer dem Verkäufer innerhalb der Verjährungsfrist, die zur Identifizierung des Produkts durch den Verkäufer erforderlichen Informationen mitteilt.
11.5 Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch Transport, unsachgemäßen Gebrauch oder unsachgemäße oder in jedem Fall nachlässige, unachtsame oder unsorgfältige Lagerung unter Berücksichtigung der Art und Eigenschaft der Produkte entstanden sind.
11.6 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die als vertragswidrig gerügten Produkte zu untersuchen, um festzustellen, ob die gerügten Mängel tatsächlich vorliegen und ob sie unter die Garantie fallen. Im Falle einer Ablehnung wird der Verkäufer nach seinem unanfechtbaren Ermessen dem Käufer die entstandenen Kosten/Auslagen in Rechnung stellen.
ARTIKEL 12: RÜCKSENDUNG VON WAREN UND REKLAMATIONEN
12.1 Der Verkäufer nimmt keine Produkte ohne vorherige Zustimmung und gemäß den mit dem Verkäufer vereinbarten Modalitäten zurück. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen die Rücknahme gelieferter und unbenutzter Produkte zu akzeptieren, sofern sich diese in der Originalverpackung befinden.
12.2 Produkte, die den vorstehenden Bedingungen nicht entsprechen, werden auf Kosten und Gefahr des Käufers an den Absender zurückgesandt.
ARTIKEL 13: HÖHERE GEWALT
13.1 Der Verkäufer ist in jedem Fall berechtigt, den Vertrag aus Gründen höherer Gewalt im Allgemeinen und in jedem einzelnen Fall aufzulösen, z.B. bei Nichtlieferung oder verspäteter Lieferung seitens der Hersteller oder Drittlieferanten oder Subunternehmer des Verkäufers, bei natürlichen oder politischen Ereignissen, Streiks, Unfällen pandemischer, biologischer, physikalischer oder chemischer Natur, die außerhalb der Kontrolle des Verkäufers liegen.
ARTIKEL 14: INFORMATION ÜBER DIE VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN
14.1 Die angegebenen personenbezogenen Daten können im Zusammenhang mit der Ausübung der Tätigkeit des Verkäufers verarbeitet werden. Die Daten, deren Übermittlung für die Erfüllung der vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen obligatorisch ist, werden unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen auf Papier und/oder mit elektronischen Mitteln verarbeitet, in jedem Fall jedoch mit Mitteln, die geeignet sind, ihre Sicherheit und Vertraulichkeit zu gewährleisten. Die Nichtbereitstellung der Daten wird im Verhältnis zur Bedeutung der Daten für die Verwaltung der Geschäftsbeziehung bewertet.
14.2 Die Daten können in Italien und/oder im Ausland an alle natürlichen oder juristischen Personen weitergeleitet werden, die sie für die Abwicklung der Geschäftsbeziehung verarbeiten müssen. Der Käufer kann jederzeit von seinem Recht auf Zugang, Löschung, Berichtigung, Aktualisierung und Ergänzung seiner Daten Gebrauch machen und sich ihrer Verwendung zu den hier angegebenen Zwecken widersetzen. Inhaber der Datenverarbeitung ist die im Impressum genannte Gesellschaft
ARTIKEL 15: VERHALTENSKODEX UND ORGANISATIONS-, BETRIEBSFÜHRUNGS- UND KONTROLLMODELLS NACH DER ITALIENISCHEN GESETZESVERTRETENDEN VERORDNUNG NR. 231/2001
15.1 Die Parteien erklären und garantieren hiermit, dass die Tätigkeiten im Rahmen des vorliegenden Vertrags in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen sowie den Grundsätzen des Verhaltenskodex und des Organisations-, Betriebsführungs- und Kontrollmodells des Verkäufers (Gesetzesdekret Nr. 231/01) ausgeführt werden, die beide auf der Website www.aquafil.com veröffentlicht sind und deren Einhaltung integraler und wesentlicher Bestandteil der bei Vertragsabschluss übernommenen Verpflichtungen ist.
ARTIKEL 16: ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSBARKEIT
16.1 Der vorliegende Vertrag unterliegt ausschließlich italienischem Recht.
16.2 Im Falle von Streitigkeiten bezüglich der Ausführung und/oder Anwendung und/oder Auslegung der vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen vereinbaren die Parteien die ausschließliche Zuständigkeit des Gerichts von Rovereto (TN), unter ausdrücklichem Ausschluss anderer gesetzlich zuständiger Gerichte.